Alles über Alarmanlagen. Funktion, Kosten und Preise

Alarmanlagen sind elektronische Systeme, die in außergewöhnlichen Situationen die betroffene Person warnen und den Vorfall melden soll. 

Eine Alarmanlage kann ein störendes Signal auslösen oder auch ganz stumm bleiben und heimlich den Eigentümer informieren oder sogar den Notruf absetzen. 

Einbruchschutz hingegen ist eine mechanische Sicherung von Haus oder Grundstück, die Einbrecher vor dem Einbruch erschweren, das Haus zu betreten. 

Dazu zählen:

  • Anbringung von Schlössern, Gittern und Bügeln 
  • Verstärkung von Türen und Fenstern 

Von dem Einsatz der Alarmanlagen ohne Zertifizierung nach EN 50131 Grad 2 wird dringendst abgeraten. 

Informationen zur Alarmanlage

  • Alarmanlagen können sie im Büro, Haus, Wohnung, Klinik oder Lager anbringen. 
  • Sie können vor Diebstahl schützen. Eine Alarmanlage ist eine sinnvolle Ergänzung zu der mechanischen Sicherung. 
  • Wählen Sie eine Alarmanlage mit Zertifizierung nach EN 50131 Grad 2.
  • Kaufen Sie eine Alarmanlage in einem Unternehmen, das die Montage übernimmt; denn nur eine richtig montierte Alarmanlage garantiert Ihnen das Funktionieren. 
  • Verbinden Sie alle Fenster und Türen mit der Alarmanlage, denn sie wird ausgelöst, wenn eines der Fenster oder Türe geöffnet wird.
  • Fragen Sie nach staatlichen Förderungen. Der Staat fördert mit einem Betrag von 100 bis 1600 Euro vom Preise 
  • Sind Videokameras in der Alarmanlage integriert, können Falschalarme leichter ausgeschlossen werden. Z.B. wenn die Katze die Alarmanlage auslöst. 

Funk-Sirene mit Alarmschutz

Der Einbrecher sucht sich im Normalfall das Haus zum Einbrechen aus, das am schlechtesten gesichert ist. Das heißt, eine Funk-Sirene kann von großem Vorteil sein. Sie ist nämlich auch für Einbrecher sichtbar. Einerseits ist Gefahr entdeckt zu werden, mit Alarmanlage mit Funk-Sirene viel größer als ohne jeglichen Schutz. Andererseits motiviert exzellenter Schutz den Einbrecher ins Haus zu kommen, da gut gesichertes Zuhause auch auf hohe Wertgegenstände hindeutet. Studien zeigen aber, dass dies nicht der Fall ist. Alarmanlagen werden heutzutage auch in einfachen Häusern oder Wohnungen angebracht, weshalb die Einbrecher immer noch die Wohnhäuser zum Einbrechen suchen, die keinen Schutz haben. 

Ein zusätzlicher stiller Alarm, das ausgelöst wird, informiert ein Sicherheitsunternehmen, die laut festgelegtem Maßnahmenplan sofort die Polizei zum Objekt schicken muss. 

Eine Studie zeigt, dass Alarmsysteme nur mit einem örtlichen Alarm zu 18 % der Fälle zur Festnahme führen, bei dem stillen Alarm hingegen sind es bis zu 67 %.

Arten von Alarmanlagen

VdS-Alarmanlage

VdS Alarmanlagen wurde von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert. Sie werden als besonders zuverlässig eingestuft. Auch hier sollte die Montage vom Fachpersonal erfolgen.

GSM-Alarmanlage 

GMS, also Global System for Mobile Communications. Diese Alarmanlage verfügt, wie der Name schon sagt, eine Funktion, mit der eine Verbindung zu dem Mobilfunknetz möglich ist. Somit kann sie jedes beliebige Telefon erreichen. Dieses System kann bei Abwesenheit/Urlaub sehr sinnvoll sein, denn es können mehrere Nummern über den Einbruch/Notfall informiert werden. Somit können auch Nachbarn/Verwandten vor Ort reagieren. Auch hier sollte die Montage vom Fachpersonal erfolgen.

IP-Alarmanlage

IP, also Internet Protocol. Diese Alarmanlagen sind mit dem Internet verbunden und können somit zahlreiche Aktionen ausführen. Bei einem Ausfall der Verbindung macht sich die Alarmanlage akustisch bemerkbar. Auch hier sollte die Montage vom Fachpersonal erfolgen.

Zwangsläufigkeit der Alarmanlage 

Alarmanlagen, die nicht sachgemäß installiert wurden, können Fehlauslösungen verursachen, wenn sich Personen in scharf geschalteten Bereichen aufhalten. Zwangsläufigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass solche Fehler durch mechanische Sicherungen ausgeschlossen werden können. Der Fachmann installiert ausschließlich Alarmanlagen, bei denen Zwangsläufigkeit gegeben ist.

Fehlalarme

Trotz der Zwangsläufigkeit kommt es dennoch zu Fehlalarmen. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, steigt die Zahl beständig. Die Polizei schätzt grob 500.000 Fehlalarme jährlich. Während eines Fehlalarms werden zwei Beamte für ca. eine Stunde beschäftigt. Die Kosten für diese Zeit belaufen sich auf ca. 100-200 €, diese trägt zum Teil der Hauseigentümer. 

Ebendarum werden Alarmanlagen überwiegend nicht direkt zu der Polizei verbunden, jedoch rufen meist Nachbarn oder Menschen, die den Alarm mitbekommen aus reiner Sicherheit die Polizei. Die Kosten sind dennoch vom Hauseigentümer zu tragen. 

Staatliche Förderung  

 

Die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die Alarmanlagen zu bekommen, besteht. Die Förderung ist größtenteils für den professionellen Einbau von einbruchhemmenden Türen sowie Alarmanlagen vorgesehen. Eine Alarmanlage ist dann zulässig, wenn sie die entsprechende Zertifizierung haben. Diese sind DIN EN 50131 Grad 2 oder bessere. 

Über die Förderung für Alarmanlagen in Haus und Wohnung können Sie sich auf der Seite der KfW informieren.